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Aktuelles

- Anleitungen:
Eingabe für Bodenuntersuchung: 

 

- Bodenuntersuchungen sind nach Vorgabe der Düngeverordnung für jeden Schlag ab 1 ha Fläche in der Regel im Rahmen der Fruchtfolge für Phosphat alle 6 Jahre durchzuführen. Das Ergebnis muss taggenau zum vorherigen Befund vorliegen. Daher empfehlen wir den Zeitraum auf 5 Jahre zu begrenzen, da die Untersuchung im Labor bis zu 6 Wochen dauern kann.
Die Anmeldung der Bodenproben erfolgt unter www.boden-bayern.de

 

- Berechnung der Düngebedarfsermittlung: 
Die Dünge-VO schreibt vor, dass der Düngebedarf der bewirtschafteten Flächen vor der Düngung ermittelt werden muss! Unter www.lfl.bayern.de/iab/duengung/027122/index.php finden Sie verschiedene EDV-Lösungen

 

- Lagerkapazität:

Die Dünge-VO schreibt grundsätzlich vor, dass das Fassungsvermögen zur Lagerung organischer Dünger größer sein muss, als der Zeitraum, in welchem der Betrieb keine Dünger ausbringen darf, daher muss bei Kontrollen eine aktuelle Berechnung der Lagerkapazität vorliegen. Unter www.lfl.bayern.de/iab/duengung/032182/index.php finden Sie ein Berechnungsprogramm.

- Berechnung der N-Obergrenze:

Das Düngerecht gibt vor, dass max. 170 kg Stickstoff aus organischem Dünger im Durchschnitt der Betriebsfläche aufgebracht werden darf. 
Nach neuer Dünge-VO dürfen Flächen mit Düngeverbot (z.B. Wasserschutzgebiet) oder Düngebeschränkungen (z.B. Agrarumweltmaßnahmen) zukünftig nicht mehr oder nur anteilig bei der Berechnung angesetzt werden. 

Die Berechnung können Sie unter www.lfl.bayern.de/iab/duengung/032256/index.php machen.

- Düngedokumentation bei nicht befreiten Betrieben:

Nach der Dünge-VO 2020 gibt es künftig keine Nährstoffbilanz  mehr, diese wird durch die Dokumentation der ausgebrachten Dünger ersetzt. 
Ab sofort ist Pflicht, dass für jeden Schlag bzw jede Bewirtschaftungseinheit die Aufzeichnung der Düngung zu erstellen ist! Dies muss bis spätestens 2 Tage nach der Düngemaßnahme erfolgen. 
Sie beinhaltet: 

1. eindeutige Bezeichnung des Schlages
2. Größe des Schlages
3. Art und Menge des aufgebrachten Düngers
4. aufgebrachte Menge Gesamtstickstoff und -phosphat, sowie für organische und organisch-mineralischen Dünger zusätzlich die verfügbare Stickstoffmenge.

 

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